Business Consulting Südafrika
Ihr Partner für Südafrika Investitionen

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Unternehmensziele in der Region Kapstadt - Südafrika 
 
IMMIGRATION

Service

 

 



*** STERN :: Südafrika auf Platz 10 aller Auswanderungsländer weltweit***


 

Einwanderung - Immigration

Der Antrag auf Einwanderung (Aufenthaltsgenehmigung / Permit) muß im Heimatland des Antragstellers gestellt werden. Für Deutschland ist die Südafrikanische Botschaft in Berlin oder das Konsulat in München zuständig.
Es gibt verschiedene Kategorien unter denen ein Einwanderungsantrag gestellt werden kann. Der Betrag, der z.B. für eine Immobilie nach Südafrika transferiert wird, wird auf die geforderte Investitionssumme für eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung, derzeit ca R 2,5 Mio, angerechnet.

Verschiedene Einwanderungsbedingungen gelten:

für Angestellte mit Arbeitsaufenthalt
Für Filmschaffende mit Filmvisum
Für Praktikanten und Sudenten
Für Selbständige
sowie für finanziell Unabhängige oder für Rentner

Wir empfehlen die komplette Bearbeitung eines Einwanderungsantrages durch unsere auf Immigration spezialisierten Partner. Sie sind in der Lage, jede Art Einwanderungsantrag in einem bestimmten Zeitraum umzusetzen.

Steuern

Südafrika hat mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Zinserträge und Mieteinnahmen unterliegen der Besteuerung in Südafrika (at source).

Einige Steuersätze

  Einkommen in SA   Einkommensteuersatz
  0 - 40.000 Rand   18 % ab je steuerpflichtigem Einkommen
  40.001 - 80.000 Rand   7.200 Rand + 25 % a.d. Teil der 40.000 Rand übersteigt
  80.001 - 110.000 Rand   17.200 Rand + 30 % a.d. Teil der 80.000 Rand übersteigt
  110.001 - 170.000 Rand   26.200 Rand a.d. Teil der 110.000 Rand übersteigt

Der Höchststeuersatz beträgt 40 % und gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von
R 240.000.-- und höher.
Steuerfreies Einkommen:
Unter 65 Jahre 27.000 Rand
Über 65 Jahre 42.640 Rand

Im konkreten Fall empfiehlt die Africa Lounge, unseren Steuerberater zu kontaktieren, da die Steuergesetzgebung sehr komplex ist und jährlich Anpassungen vorgenommen werden.

Erbschaftssteuer:
Die Erbschafts- wie auch die Schenkungssteuer - beträgt 25 % bei einem Freibetrag von
1,0 Mio Rand.

Kapitalertragssteuer:
Per 1. Oktober 2001 wurde eine Kapitalertragssteuer eingeführt (capital gains tax "CGT").
Massgeblich für eine Besteuerung ist der Wert einer Immobilie (per 1.10.2001) oder - bei späterem Kauf - der Neuwert.
Die CGT wird nur im Falle der Veräusserung mit Gewinn fällig. Freibeträge und Steuersätze hängen von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Rechtsform des Eigentümers, Immobilie als Haupt- bzw. Nebenwohnsitz u.v.m.) Wir empfehlen daher, bei uns im entsprechenden Fall Rat einzuholen.

 

 

Für die Richtigkeit dieser Informationen kann durch laufende Änderungen seitens der Regierung keine Haftung übernommen werden. Änderungen vorbehalten. Stand: 20.06.2003.


 

©Africa Lounge 1999 - 2003   Offiserv® 2000 
Partner von www.cape-invest.com

maintained and managed by