|
Der wohl zur Zeit interessanteste Bereich für
Investitionen ist nach wie vor die Immobilie in der richtigen
Lage. In Bezug auf die Wertentwicklung und aufgrund des Aspektes
Sicherheit kann behauptet werden, dass die Provinz Western
Cape, weitläufig um Kapstadt diese Kriterien erfüllt.
Die attraktivsten Standorte sind dabei Kapstadt, Camps
Bay, Constantia, Somerset West, Stellenbosch und Franschhoek
sowie einige andere.
Wichtige Information
zum Erwerb von Immobilien in Südafrika
Südafrika hat eines der fortschrittlichsten Landregistrierungs-
Systeme der Welt. Es bietet die grösstmögliche Sicherheit
hinsichtlich der Besitzverhältnisse an der Immobilie.
Es gibt Auskunft über die genauen Details der Immobilie
sowie die jeweiligen Rechte und Dienstbarkeiten, die daran
hängen.
1. Der südafrikanische Makler
als wichtige Institution
Beim Kauf einer Immobilie hat der Makler in
Südafrika eine erheblich größere Bedeutung
als in Deutschland. In der Regel stellt er in fast institutioneller
Eigenschaft mit den Parteien den Kaufvertrag auf, prüft
ihn und fungiert meistens auch noch als Zeuge für die
Unterschrift. Der Immobilienmakler sollte ein Mitglied des
"Estate Agents Board of South Africa" sein.
Nur durch diese Mitgliedschaft ist gewährleistet, dass
das beim Makler geführte Treuhandkonto durch das "Treufondzertifikat"
abgesichert ist.
2. Kaufvertrag
Nach der ausreichende Suche für das richtige Objekt wird
der Kauf generell durch ein Kauf-Angebot ("offer to
purchase") vorbereitet, d.h. der Kunde gibt auf einem
entsprechenden Vordruck vom Makler seine Offerte ab. Obwohl
dieses Dokument nur "Kaufangebot" heisst, wird es
durch die Akzeptanz und Unterschrift des Verkäufers zu
einem rechtlich bindenden Kaufvertrag. Im Kaufvertrag
ist vorgesehen, daß in der Regel 10 % des Kaufpreises
als Anzahlung innerhalb einer vereinbarten Frist (ca.
2 Wochen) auf ein Anderkonto des Maklers zu zahlen ist. Makler
und Notare haben strenge staatliche Auflagen hinsichtlich
der bei Ihnen geführten Treuhandkonten, so daß
man vor Veruntreuung sicher sein kann.
Der Rest des Kaufpreises muß bei Grundbucheintrag (
ein relativ zügiger Vorgang in Südafrika) an den
Notar gezahlt werden. Die geleistete Anzahlung, von der der
Makler normalerweise seine Provision ( nicht mehr als 7,5
%) einbehält, wird nach erfolgtem Eintrag ins Grundbuch
vom Makler an den Notar überwiesen.
Die Provision wird in der Regel vom Verkäufer getragen.
In wenigen Ausnahmefällen kann auch eine andere Regelung
vereinbart werden.
3. Finanzierung
Bei Finanzierung über eine Hypothek ist eine Bestätigung
des Kreditinstitutes vorzulegen. Wenn keine besonderen Schwierigkeiten
auftreten, erfolgt der Grundbucheintrag innerhalb von 4-6
Wochen. Ausländer können durch eine südafrikanische
Großbank bis zu 50 % des Wertes einer Immobilie finanzieren.
Es muß jedoch sichergestellt sein, daß Zins und
Tilgung entweder durch lokale Geschäfts- oder Mieteinnahmen
oder durch einen Dauerauftrag aus dem Ausland bedient werden.
Dieser Punkt spielt vor allem eine wichtige Rolle im Zusammenhang
mit einer Immigration.
4. Eigentumsübergang
Die Übernahme einer Immobilie (occupation) erfolgt normalerweise
nach dem Grundbucheintrag, kann aber nach Vereinbarung gegen
Zahlung eines Nutzungsentgeltes auch schon früher erfolgen.
5. Kosten
a) Maklerprovision: derzeit 7,5 % + 14 % MwSt (wird
vom Verkäufer bezahlt).
b) Überschreibungskosten (transfer costs):
Die Kosten für den Notar werden nach einer festgelegten
Gebührentabelle berechnet und betragen zwischen 1,5 und
2 % des Kaufpreises. Diese Kosten werden vom Käufer getragen.
Beispiel:
Der Kaufpreis der Immobilie beträgt R 500.000.
| KOSTEN |
Grunderwerbs
steuer
Rand
|
Grundbuch
amt
Rand
|
Notar
Kosten
Rand
|
MwSt
Rand
|
Total
Rand
|
| Privatperson |
23.400
|
400
|
6.000
|
840
|
30.640
|
| Gesellschaft |
50.000
|
400
|
6.000
|
840
|
57.240
|
c) Grunderwerbssteuer (transfer duty):
Diese ist auch vom Käufer zu bezahlen. Bei Privatpersonen
gelten folgende Steuersätze:
| Kaufpreis: |
Grunderwerbssteuer: |
| R 0 - R 140.000 |
keine Steuer |
| R 140.001
- 320.000 |
5 % des Wertes |
| ab R 320.001
|
8 % des Wertes |
Bei juristischen Personen (Gesellschaften) beträgt die
Grunderwerbssteuer generell 10 % des Kaufpreises.
6. Besonderheiten für Deutsche
Ausländer ("Non-Residents")
Die Südafrikanische Reservebank bezeichnet Ausländer
- gleich, ob es sich um natürliche oder juristische Personen
handelt, deren normaler Wohnort außerhalb des gemeinsamen
südafrikanischen Währungsgebietes liegt, als "non-residents".
Non-residents können in Südafrika unbegrenzt Immobilien
erwerben, unterliegen aber bestimmten Vorschriften:
Für den Transfer von Devisen (Euro, Dollar) zur Zahlung
einer Immobilie muß ein sog. "Non-Resident"-Konto
bei einer südafrikanischen Großbank eröffnet
werden, wobei Ihnen vollkommen unkompliziert die Africa Lounge
vor Ort Unterstützung bietet. Hierzu genügt die
Vorlage des Passes und eine kleine Einzahlung. Alle Gelder,
die auf diesem "Non-Resident"- Konto eingehen, werden
automatisch über die Reserve Bank geleitet und dadurch
auch überwacht. Alle Beträge, auch Gewinne aus Festgeldanlagen
( Money Markt Zinsen am 20.06.2003
11,3 % über Africa Lounge), Mieteinnahmen
etc. können dann auch von diesem Konto später jederzeit
wieder ins Ausland transferiert werden.
Der "Non-Resident" kann in Südafrika nur bis
zu 50 % des Wertes einer Immobilie finanzieren. Der andere
Teil muss aus dem Ausland transferiert werden. Die Rückzahlung
einer Hypothek muß entweder durch Mieteinnahmen vor
Ort oder aber durch regelmäßigen Transfer aus dem
Ausland (über das "Non-Resident"-Konto) garantiert
werden. Da die Hypothekenzinsen in Südafrika jedoch sehr
hoch sind (ca. 14% - 17%), empfiehlt es sich - falls möglich
- im Ausland zu finanzieren. Mieterträge muß der
"Non-Resident" vor Ort versteuern (Doppelbesteuerungs-abkommen
mit der BRD).
|