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IMMOBILIEN

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Die Auslandsimmobilie in Südafrika als Anlage oder zum Leben

 

Zu den Immobilien Angeboten in Südafrika kommen Sie hier
www.cape-invest.com

 


Der wohl zur Zeit interessanteste Bereich für Investitionen ist nach wie vor die Immobilie in der richtigen Lage. In Bezug auf die Wertentwicklung und aufgrund des Aspektes Sicherheit kann behauptet werden, dass die Provinz Western Cape, weitläufig um Kapstadt diese Kriterien erfüllt. Die attraktivsten Standorte sind dabei Kapstadt, Camps Bay, Constantia, Somerset West, Stellenbosch und Franschhoek sowie einige andere.

Wichtige Information zum Erwerb von Immobilien in Südafrika

Südafrika hat eines der fortschrittlichsten Landregistrierungs- Systeme der Welt. Es bietet die grösstmögliche Sicherheit hinsichtlich der Besitzverhältnisse an der Immobilie. Es gibt Auskunft über die genauen Details der Immobilie sowie die jeweiligen Rechte und Dienstbarkeiten, die daran hängen.


1. Der südafrikanische Makler als wichtige Institution

Beim Kauf einer Immobilie hat der Makler in Südafrika eine erheblich größere Bedeutung als in Deutschland. In der Regel stellt er in fast institutioneller Eigenschaft mit den Parteien den Kaufvertrag auf, prüft ihn und fungiert meistens auch noch als Zeuge für die Unterschrift. Der Immobilienmakler sollte ein Mitglied des "Estate Agents Board of South Africa" sein. Nur durch diese Mitgliedschaft ist gewährleistet, dass das beim Makler geführte Treuhandkonto durch das "Treufondzertifikat" abgesichert ist.

2. Kaufvertrag

Nach der ausreichende Suche für das richtige Objekt wird der Kauf generell durch ein Kauf-Angebot ("offer to purchase") vorbereitet, d.h. der Kunde gibt auf einem entsprechenden Vordruck vom Makler seine Offerte ab. Obwohl dieses Dokument nur "Kaufangebot" heisst, wird es durch die Akzeptanz und Unterschrift des Verkäufers zu einem rechtlich bindenden Kaufvertrag. Im Kaufvertrag ist vorgesehen, daß in der Regel 10 % des Kaufpreises als Anzahlung innerhalb einer vereinbarten Frist (ca. 2 Wochen) auf ein Anderkonto des Maklers zu zahlen ist. Makler und Notare haben strenge staatliche Auflagen hinsichtlich der bei Ihnen geführten Treuhandkonten, so daß man vor Veruntreuung sicher sein kann.
Der Rest des Kaufpreises muß bei Grundbucheintrag ( ein relativ zügiger Vorgang in Südafrika) an den Notar gezahlt werden. Die geleistete Anzahlung, von der der Makler normalerweise seine Provision ( nicht mehr als 7,5 %) einbehält, wird nach erfolgtem Eintrag ins Grundbuch vom Makler an den Notar überwiesen.
Die Provision wird in der Regel vom Verkäufer getragen. In wenigen Ausnahmefällen kann auch eine andere Regelung vereinbart werden.

3. Finanzierung

Bei Finanzierung über eine Hypothek ist eine Bestätigung des Kreditinstitutes vorzulegen. Wenn keine besonderen Schwierigkeiten auftreten, erfolgt der Grundbucheintrag innerhalb von 4-6 Wochen. Ausländer können durch eine südafrikanische Großbank bis zu 50 % des Wertes einer Immobilie finanzieren. Es muß jedoch sichergestellt sein, daß Zins und Tilgung entweder durch lokale Geschäfts- oder Mieteinnahmen oder durch einen Dauerauftrag aus dem Ausland bedient werden. Dieser Punkt spielt vor allem eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit einer Immigration.

>> Immigration
>> Banken in Südafrika

4. Eigentumsübergang

Die Übernahme einer Immobilie (occupation) erfolgt normalerweise nach dem Grundbucheintrag, kann aber nach Vereinbarung gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes auch schon früher erfolgen.

5. Kosten
a) Maklerprovision: derzeit 7,5 % + 14 % MwSt (wird vom Verkäufer bezahlt).

b) Überschreibungskosten (transfer costs):
Die Kosten für den Notar werden nach einer festgelegten Gebührentabelle berechnet und betragen zwischen 1,5 und 2 % des Kaufpreises. Diese Kosten werden vom Käufer getragen.

Beispiel:

Der Kaufpreis der Immobilie beträgt R 500.000.

KOSTEN
Grunderwerbs
steuer
Rand
Grundbuch
amt
Rand
Notar
Kosten
Rand
MwSt
Rand
Total
Rand
Privatperson
23.400
400
6.000
840
30.640
Gesellschaft
50.000
400
6.000
840
57.240


c) Grunderwerbssteuer (transfer duty):
Diese ist auch vom Käufer zu bezahlen. Bei Privatpersonen gelten folgende Steuersätze:

  Kaufpreis:   Grunderwerbssteuer:
  R 0 - R 140.000   keine Steuer
  R 140.001 - 320.000   5 % des Wertes
  ab R 320.001   8 % des Wertes

Bei juristischen Personen (Gesellschaften) beträgt die Grunderwerbssteuer generell 10 % des Kaufpreises.

6. Besonderheiten für Deutsche Ausländer ("Non-Residents")

Die Südafrikanische Reservebank bezeichnet Ausländer - gleich, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt, deren normaler Wohnort außerhalb des gemeinsamen südafrikanischen Währungsgebietes liegt, als "non-residents".
Non-residents können in Südafrika unbegrenzt Immobilien erwerben, unterliegen aber bestimmten Vorschriften:
Für den Transfer von Devisen (Euro, Dollar) zur Zahlung einer Immobilie muß ein sog. "Non-Resident"-Konto bei einer südafrikanischen Großbank eröffnet werden, wobei Ihnen vollkommen unkompliziert die Africa Lounge vor Ort Unterstützung bietet. Hierzu genügt die Vorlage des Passes und eine kleine Einzahlung. Alle Gelder, die auf diesem "Non-Resident"- Konto eingehen, werden automatisch über die Reserve Bank geleitet und dadurch auch überwacht. Alle Beträge, auch Gewinne aus Festgeldanlagen ( Money Markt Zinsen am 20.06.2003 11,3 % über Africa Lounge), Mieteinnahmen etc. können dann auch von diesem Konto später jederzeit wieder ins Ausland transferiert werden.

Der "Non-Resident" kann in Südafrika nur bis zu 50 % des Wertes einer Immobilie finanzieren. Der andere Teil muss aus dem Ausland transferiert werden. Die Rückzahlung einer Hypothek muß entweder durch Mieteinnahmen vor Ort oder aber durch regelmäßigen Transfer aus dem Ausland (über das "Non-Resident"-Konto) garantiert werden. Da die Hypothekenzinsen in Südafrika jedoch sehr hoch sind (ca. 14% - 17%), empfiehlt es sich - falls möglich - im Ausland zu finanzieren. Mieterträge muß der "Non-Resident" vor Ort versteuern (Doppelbesteuerungs-abkommen mit der BRD).




 

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